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Beitragsordnung


1.) Die Beitragsordnung regelt die Beiträge der Mitglieder des Schulverein Freundeskreis Gymnasium Rahlstedt e.V.

2.) Die Beitragsordnung und damit die Mitgliedsbeiträge werden auf der ordentlichen, jährlichen Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.

3.) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt unabhängig von der Anzahl der Kinder am Gymnasium Rahlstedt pro Familie 30,- Euro (Mindestbeitrag). Bei Eintritt im 2. Schulhalbjahr beträgt der Beitrag für das laufende Jahr die Hälfte des Regelbeitrages. 

4.) Auf Antrag kann der Vorstand für Einzelfälle einen abweichenden Mitgliedsbeitrag beschließen.

5.) Der Beitrag wird im Regelfall im Oktober des laufenden Jahres per Lastschrift eingezogen.


Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 10. November 2011 

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